Alles Wichtige zur Genossenschaft

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Alles Wichtige zur Genossenschaft

von | Jun 14, 2023 | Allgemein | 0 Kommentare

Wusstest du, dass…
23,5 Millionen Menschen in Deutschland Mitglied in einer Genossenschaft sind?
Wohnungsbaugenossenschaften, Energiegenossenschaften, Genossenschaftsbanken … viele haben schon einmal von der Unternehmensform der Genossenschaft gehört, aber was hat es eigentlich genau damit auf sich?
Genossenschaften blicken in Deutschland auf eine lange Geschichte zurück. Die ersten Genossenschaften wurden im 19. Jahrhundert gegründet. Ca. 7000 aktuell eingetragene Genossenschaften in Deutschland zeigen, dass sich diese demokratische Unternehmensform immer noch bewährt. Dazu trägt nicht zuletzt die Selbstverwaltung durch die Mitglieder bei, sondern auch die Ausrichtung auf langfristige Ziele und wirtschaftliche Stabilität. Nicht umsonst ist die Genossenschaft die sicherste Unternehmensform in Deutschland.

Genossenschaften fördern grundsätzlich die Belange ihrer Mitglieder. Im Genossenschaftsgesetz wird eine Genossenschaft definiert als „… eine Gesellschaft von nicht geschlossener Mitgliederzahl mit dem Zweck, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs zu fördern…“
Wie sie das tun, wird die Förderung der Belange umgesetzt wird, kommt ganz darauf an, womit sich die Genossenschaft befasst. Das Genossenschaft die Belange der Mitglieder fördert, wird in ihrer Satzung festgelegt. Eine Energiegenossenschaft setzt sich z.B. für eine dezentrale und ökologische Energieversorgung ein, eine Wohnungsbaugenossenschaft für eine sichere Wohnungsversorgung, eine Genossenschaftsbank verfolgt primär die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder. Die Zukunftshaus eG setzt den Zweck unter anderem durch den Verkauf von nachhaltigen Produkten und die Vermietung von Gebrauchsgegenständen konkret um.
Die Belange, die gefördert werden sollen, sind grundsätzlich die der Mitglieder der Genossenschaft. Mitglied in einer Genossenschaft kann jede*r werden, die Zahl der Mitglieder für eine Genossenschaft ist unbegrenzt. Mitglied wird, wer einen oder mehrere Anteile der Genossenschaft zeichnet. Ein Genossenschaftsanteil ist vom Prinzip vergleichbar mit einer Aktie an einem Unternehmen. Der Preis für einen Anteil ist jedoch festgelegt und nicht abhängig von einem Aktienkurs. Im Fall der Zukunftshaus eG kostet ein Anteil 200 Euro . Durch die Zeichnung und einmalige Bezahlung eines Anteils wird man zum/zur GenossIn und damit auch zum/zur MiteigentümerIn an der Genossenschaft.
Die Mitglieder stellen zusammen, als EigentümerInnen der Genossenschaft, auch deren wichtigstes Entscheidungsorgan, die Generalversammlung. Bei der Generalversammlung, die in der Regel einmal im Jahr stattfindet, kommen alle Mitglieder zusammen und entscheiden gemeinsam über die Gestaltung der Genossenschaft, wobei keine Verpflichtung zur Teilnahme besteht. Bei Entscheidungen der Generalversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme, unabhängig davon, ob es 1, 5 oder 100 Anteile gezeichnet hat. Dadurch wird eine gleichberechtigte Teilhabe aller Mitglieder an der Entscheidungsfindung garantiert. Entscheidungen können zum Beispiel Änderungen an der Satzung betreffen, die Aufnahme weiterer Geschäftsbereiche und die Entlastung der beiden weiteren Organe einer Genossenschaft, nämlich von Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand einer Genossenschaft ist dafür verantwortlich, den Betrieb ordnungsgemäß zu führen, der Aufsichtsrat wiederum kontrolliert den Vorstand und stellt sicher, dass dieser im Sinne der Mitglieder handelt. Beide Organe werden mit Mitgliedern der Genossenschaft besetzt.
Wie auch bei Aktien, die verkauft werden können, kann auch die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft beendet werden, indem eine Kündigung der Anteile erfolgt. Das kündigende Mitglied erhält dann den Geldwert der gezeichneten Anteile zurück. Hat jemand also bei der Zukunftshaus eG zwei Anteile à 200 Euro gezeichnet und kündigt diese nach einigen Jahren Mitgliedschaft, erhält er oder sie 400 Euro von der Zukunftshaus eG zurück.

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